Covid-19-Bestimmung im Aschauer Hof z‘Fritzn
Regelungen ab 16.04. bis vorraussichtlich 08.07. 2022
FFP2-Maskenpflicht gilt:
- in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und
- in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)
3G-Regelung gilt:
- in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
„Grüner Pass“
- für 3-fach Geimpfte: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
- für Personen, die 2-fach geimpft und genesen sind: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
- für Personen, die nur 2-fach geimpft oder nur genesen sind: Gültigkeit 6 Monate
Hygienemaßnahmen im Aschauer Hof z‘Fritzn
- In allen Bereichen stellen wir Händedesinfektion bereit.
- Unser Hygienepartner berät uns professionell mit angemessenen Reinigungsmaßnahmen, die wir problemlos in allen Bereichen umsetzen können.
Weitere Informationen zu den aktuellen Covid-Regelungen & Hygienemaßnahmen findet ihr hier:
- www.sichere-gastfreundschaft.at
- https://www.kitzbueheler-alpen.com/de/kam/corona.html
- Aktuelle Corona-Informationen für Tirol in Österreich | willkommen.tirol
Bei Fragen stehen wir schriftlich unter urlaub@hotel-aschauerhof.at oder telefonisch +43 53578222 zur Verfügung.